Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Interfarms

Interfarms wendet die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

1. Anwendbarkeit und Dienstleistungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von Interfarms Deutschland und im Ausland, unabhängig davon, ob hierfür ein Auftrag erteilt wurde. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

1.2 Begriffsbestimmungen:

  • Berater: ein deutscher Makler für landwirtschaftliche Immobilien, mit dem Interfarms einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat.
  • Kaufbegleiter: die ausländische Kontaktperson, mit der Interfarms einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat und der über Interfarms den Emigrations‑ und Kaufprozess im Ausland begleitet.
  • Potentieller Emigrant: der deutsche landwirtschaftliche Unternehmer, der sich über eine Emigration in das Ausland oder eine Investition dort informiert oder dies beabsichtigt.
  • Abnehmer: jede Person, die in irgendeiner Form die Dienstleistungen von Interfarms in Anspruch nimmt, einschließlich Teilnehmern, Kaufbegleitern und potentiellen Emigranten/Investoren.
  • Auftraggeber: die Person, die Interfarms einen schriftlichen Auftrag zur Erbringung von Dienstleistungen erteilt.

1.3 Unter Dienstleistungen von Interfarms wird verstanden:

  • die Bereitstellung von Informationen für potentielle Emigranten über die Möglichkeiten einer Emigration ins Ausland, unter anderem durch Werbung, Pflege einer Website, Informationsveranstaltungen, Organisation von Studienreisen sowie Präsenz auf Messen;
  • die Weiterleitung potentiellen Abnehmer/Emigranten an Berater und Kaufbegleiter;
  • die Begleitung und Koordination des Emigrations‑ bzw. Investitionsprozesses für den Auftraggeber sowohl in der Orientierungsphase als auch während der eigentlichen Kaufbegleitung, einschließlich (der Veranlassung) von Wertindikationen;
  • die Bereitstellung von Informationen über aktuelle Entwicklungen innerhalb von Interfarms für Teilnehmer und Kaufbegleiter sowie das zu diesem Zweck aktuelle Halten einer Datenbank potentieller Emigranten.

1.4 Alle Aufträge werden ausschließlich schriftlich vereinbart.


2. Informationserteilung

2.1 Interfarms bemüht sich um größtmögliche Sorgfalt bei der Erstellung schriftlicher und mündlicher Informationsmaterialien und strebt an, diese möglichst aktuell zu halten. Interfarms haftet nicht für Mängel in diesen Informationen, sofern diese Mängel bei normaler Sorgfalt nicht vermieden oder entdeckt werden konnten.

2.2 Interfarms haftet nicht für unrichtige oder unvollständige Informationen, die von Personen oder Institutionen stammen, die nicht bei Interfarms angestellt sind.

2.3 Sämtliche Informationen werden, soweit möglich, in deutscher Sprache bereitgestellt. Interfarms strebt eine möglichst genaue Übersetzung aus und in fremdsprachige Texte an. Sollte dennoch ein Widerspruch zwischen dem deutschen Text und einer fremdsprachigen Fassung bestehen, gilt die Fassung in der Sprache, in der der Text ursprünglich erstellt wurde.


3. Weiterleitung an Abnehmer und Kaufbegleiter

3.1 Interfarms verweist potentielle Abnehmer/Emigranten für Verkaufsaufträge an einen Berater/Kaufbegleiter von Interfarms, vorzugsweise an einen Berater/Kaufbegleiter in der Region des potentiellen Abnehmers/Emigranten. Der potentielle Abnehmer/Emigrant ist jedoch frei in seiner Wahl.

3.2 Für Kaufaufträge im Ausland bringt Interfarms den potentiellen Emigranten mit dem Kaufbegleiter im jeweiligen Land in Kontakt.

3.3 Zur Ermittlung der finanziellen Möglichkeiten einer Emigration ins Ausland kann durch den potentiellen Emigranten eine Wertindikation eingeholt werden. Interfarms verweist ihn hierfür an einen Teilnehmer, vorzugsweise in dessen Region.

3.4 Aufträge an Berater oder Kaufbegleiter erfolgen auf deren eigenes Risiko und auf eigene Rechnung. Für diese Aufträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Teilnehmers bzw. Kaufbegleiters. Der potentielle Emigrant oder Abnehmer stellt Interfarms von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus Mängeln im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Aufträge entstehen.


4. Zahlungen

4.1 Sofern für Dienstleistungen von Interfarms Zahlungen vereinbart wurden, sind diese in Euro zu leisten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

4.2 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

4.3 Sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die Interfarms im Zusammenhang mit der Einziehung von Forderungen gegenüber dem Auftraggeber oder der Abwehr unberechtigter Ansprüche entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4.4 Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.5 Bei nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Abnehmer ohne Mahnung die gesetzlichen Verzugszinsen. Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung und wird die Rechnung nicht begründet bestritten, ist Interfarms berechtigt, die Forderung an Dritte zu übergeben. In diesem Fall trägt der Abnehmer neben dem geschuldeten Betrag sämtliche außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, einschließlich der Kosten externer Fachleute.


5. Haftung

5.1 Alle von Interfarms erbrachten Dienstleistungen sind als Tätigkeiten im Rahmen einer Bemühensverpflichtung anzusehen. Interfarms haftet für Mängel in der Dienstleistung, soweit diese auf mangelnde Sorgfalt oder Fachkenntnis zurückzuführen sind.

5.2 Die Gesamthaftung von Interfarms ist pro Schadensereignis bzw. zusammenhängender Ereignisse begrenzt auf den Betrag der letzten vom Abnehmer gezahlten Rechnung.

5.3 Eine Haftung für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns oder entgangener Einsparungen, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

5.4 Interfarms haftet in keinem Fall für Schäden, die durch Tätigkeiten von Teilnehmern, Kaufbegleitern oder sonstigen Dritten im Rahmen der Dienstleistung entstehen.

5.5 Der Abnehmer stellt Interfarms von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Interfarms beruhen.


6. Vertragsverletzung, höhere Gewalt, Aussetzung und Auflösung

6.1 Bei schuldhafter Nichterfüllung durch den Auftraggeber, bei Insolvenz, Zahlungsaufschub, Betriebsstilllegung, Liquidation, Pfändung des Vermögens oder Tod gilt der Auftraggeber ohne Mahnung als in Verzug. Interfarms ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder auszusetzen und entstandene Kosten, Schäden und entgangenen Gewinn geltend zu machen.

6.2 Interfarms ist nicht zur Erfüllung verpflichtet, wenn unvorhersehbare Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Parteien die Leistung unmöglich machen.

6.3 Dauert ein Fall höherer Gewalt länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.


7. Vertraulichkeit

7.1 Beide Parteien verpflichten sich zur streng vertraulichen Behandlung aller Informationen, die als vertraulich erkennbar sind.

7.2 Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.


8. Streitigkeiten und Sonstiges

8.1 Auf sämtliche Vereinbarungen findet deutsches Recht Anwendung.

8.2 Alle Streitigkeiten unterliegen der Zuständigkeit des zuständigen Gerichts am Sitz von Interfarms.

8.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden eine Ersatzregelung treffen, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommt.

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